Konflikt- und Mobbingberatung
Aus einem Gefüge einzelner Handlungen durch Anhäufung und Dauerhaftigkeit und aus dem Erleben des Einzelnen, der die Situation als feindselig und systematisch gegen sich gerichtet empfindet, entsteht Mobbing. Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Fürsorgepflicht die Verantwortung, sowohl Vorsorgemaßnahmen, um Mobbing zu verhindern, als auch adäquate Umgangsformen vorzuhalten, um gemobbten Beschäftigten Hilfe und Unterstützung anzubieten.
Mobbing kann zur Folge haben
- Schlechtes Betriebsklima
- steigende Betriebskosten durch Fehlzeiten
- Fehlleistungen
- Hohe Fluktuation in der Belegschaft
Die Betriebliche Konfliktberatungsstelle bietet in Zusammenarbeit mit Betrieben und ortsnahen Verwaltungen eine Beratungsstelle für Mobbing und Konflikte am Arbeitsplatz an.
Unser Angebot
- Informationsveranstaltungen
- Mitarbeiter*innenschulungen
- Individuelle Beratung für Betroffene, Angehörige, Mitarbeiter*innen und Vorgesetzte
- Moderation von Teamgesprächen