Schwangerschaftsberatung
Die Beratungsstelle ist zuständig für die Städte Recklinghausen, Dorsten, Haltern am See, Herten und Marl. Die Grundlagen für die Beratungsarbeit sind die "Bischöflichen Richtlinien für katholische Schwangerschaftsberatungsstellen" und der § 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG).
Angebote der Schwangerschaftsberatung:
- Beratung, Unterstützung und Begleitung während der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes - bis zum 3. Lebensjahr Ihres Kindes-, kostenfrei und unabhängig von Religionszugehörigkeit, Weltanschauung und Nationalität
- Sozialberatung und Informationsvermittlung
- Hilfe bei finanziellen Problemen und der Durchsetzung von Rechtsansprüchen
- Vermittlung von finanziellen Hilfen in einer Notlage aufgrund der Schwangerschaft, zum Beispiel über die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" oder Bischöflicher Hilfsfonds,
- Antragshilfen bei Elterngeld, Elternzeit, Kindergeld, u.a.
- Vermittlung zu weiteren Angeboten der frühen Hilfen in Marl
- Psychosoziale Beratung und Begleitung vor, während und nach Inanspruchnahme von pränataler Diagnostik und nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung
- Trauerbegleitung nach Fehl- oder Totgeburt sowie nach Schwangerschaftsabbruch
- Gruppenarbeit für Schwangere und Mütter mit Babys und Kleinkindern
- Beratung zur Familienplanung und Verhütung
- Sexualpädagogische Präventionsarbeit mit Jugendlichen zu den Themen Liebe, Freundschaft und Partnerschaft
- Beratung zur vertraulichen Geburt
- Onlineberatung über das Beratungsportal der Caritas