ABW für Menschen mit psychischer Erkrankung und/oder Suchterkrankung
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, in Ihrem eigenen Lebensumfeld einen klaren strukturierten Rahmen zu schaffen und ein neues Gefühl von zu Hause zu entwickeln. Dafür findet das Betreuungsangebot in Ihrer eigenen Wohnung oder in Ihrer Wohngemeinschaft statt.
Zur Wiedererlangung und dem Erhalt Ihrer persönlichen Fähigkeiten bieten wir Ihnen, immer unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Wünsche und Bedürfnisse, folgende Angebote an:
- Einzelbetreuung in Form von Hausbesuchen
- Unterstützung und Beratung im Umgang mit der Erkrankung
- Individuelle Betreuungsplanung
- Gruppen- und Freizeitangebote
- Hilfen in Krisen- und Konfliktsituationen
- Unterstützung bei der Wohnungssuche (wenn eine Veränderung der bisherigen Wohnsituation gewünscht wird oder erforderlich ist) und der Wohnungssicherung
- Unterstützung in allen lebenspraktischen Bereichen
- Hilfen im Kontakt mit Behörden
- Hilfen beim Aufbau und Erhalt sozialer Kontakte
- Unterstützung in Hinblick auf berufliche Orientierung, beruflicher Qualifizierung, und/oder Aufbau einer sinnvollen Tagestruktur
- Zusammenarbeit mit Angehörigen
- Zusammenarbeit mit anderen Diensten
Wenn Sie Hilfe benötigen, haben Sie den Anspruch, Hilfe zu bekommen. Das "Ambulant Betreute Wohnen" ist eine Hilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII). Im Rahmen des individuellen Hilfeplanverfahrens wird darüber entschieden, ob und in welchem Umfang für Sie Hilfe im Rahmen des "Ambulant Betreuten Wohnens" genehmigt wird. Lassen es Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu, werden Sie zu einer Kostenbeteiligung an den Aufwendungen für das "Ambulant Betreute Wohnen" aufgefordert.
Bei der Antragstellung beraten wir Sie gerne umfassend und unbürokratisch.
- Unverbindliche Anfrage für die Betreuung
- Informationsgespräch
- Kennenlerngespräch im Büro des Ambulant Betreuten Wohnens und/oder Kennenlernbesuch in Ihrer Wohnung/Wohngemeinschaft
- Prüfung der Aufnahmevoraussetzungen
- Begleitung des Kostenübernahmeverfahrens bis zur Hilfeplankonferenz
- Aufnahme der Betreuung