Glossar: Sucht
Schweigepflicht
Die Schweigepflicht im engeren Sinn dient unmittelbar dem Schutz der Privatsphäre, des persönlichen Lebensbereichs einer Person, die bei Angehörigen helfender Berufe Rat und Hilfe gesucht hat.
Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeut(inn)en, Pfarrer(innen) und Sozialarbeiter(innen) unterliegen der beruflichen Pflicht zur Nicht-Weitergabe personenbezogener/ persönlicher Informationen, die ihnen von ihren Patient(inn)en oder Klient(inn)en oder über diese anvertraut worden sind.