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Beim Betreuten Wohnen für chronisch mehrfachgeschädigte Suchtkranke handelt es sich um ein ambulantes, gemeindenahes Hilfsangebot, das den Betroffenen ein Verbleiben in seinem sozialen Umfeld ermöglicht. Das Betreute Wohnen ist zu verstehen als ein langfristig
konzipiertes und verbindlich vereinbartes ambulantes Betreuungsangebot, das Hilfestellung im Bereich Wohnen gibt und der sozialen
Rehabilitation dient. Es handelt sich um eine Maßnahme im Rahmen der ambulanten Wiedereingliederungshilfe nach § 53ff SGB
XII. Das Angebot des Betreuten Wohnens für Suchtkranke richtet sich an chronisch suchtkranke Menschen, die in eigenen Wohnungen
leben.
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